Klingeltöne: Musik-Zweitverwertung vereinfacht

Eine Gerichtsentscheidung hat jetzt aus Sicht der Musikindustrie die Verwertung von Musik als Klingelton vereinfacht. Wie testticker.de berichtet, braucht der Komponist nicht mehr gefragt zu werden, wenn es darum geht seine Musikstücke auch als Klingelton anzubieten (vorausgesetzt es existiert eine GEMA-Vertrag und dieser ist nicht älter als 2002):

Der Komponist Frank Kretschmer strengte eine Musterklage gegen einen Klingeltonanbieter an, der das Musikstück »Rock my life« zu einem Klingelton umarbeitete. Der Komponist wollte durchsetzen, dass er auch als Urheber gefragt wird, wenn Songs zu Klingeltönen umgeschrieben werden.

Frank Kretschmer gewann den Prozess, weil der Musiksschreiber noch einen GEMA-Vertrag aus dem Jahr 1996 hatte. Schlechter sieht es für Komponisten aus, die Verträge jüngeren Datums besitzen, denn seit 2002 räumt man darin weitergehende Nutzungsrechte ein - die Komponisten müssen nicht mehr gefragt werden, wenn ihre Stücke zu Klingeltönen mutieren.

Die Musikindustrie freut es, die Rechteinhaber knirschen mit den Zähnen und stellen sich drauf ein. Verdienen werden sie ja so oder so trotzdem mit.

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