GEMA erwirkt EV gegen VideoTube

Im Web werden an vielen Stellen Videos hochgeladen, ohne auf die aktuelle Rechtesituation zu achten: im Hintergrund läuft der aktuelle Charthit als Untermalung des eigenen Videos oder die bei MTV und anderswo mitgeschnittenen Videos des Lieblingsstars werden direkt hochgeladen. Auch Konzertmitschnitte GEMA-pflichtigen Materials finden sich in nicht unrelevanter Menge. In der normalen (Web-)Bevölkerung ist in dieser Richtung (ähnlich wie bei der Verwendung von Photos) ein geringen Unrechtsbewusstsein vorhanden.

Jetzt hat die GEMA eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Videoseite VideoTube erwirkt. Somit wird ihm untersagt, Videos zu nutzen, die entsprechendes Material enthalten (wie z.B. Bushido oder Tokio Hotel).

In der Pressemitteilung der GEMA steht dazu:

Die Entscheidung zeigt, dass die Betreiber dieser Plattformen sich nicht jeglicher Verantwortung für Verletzungen des Repertoires unserer Mitglieder durch ihre Nutzer entziehen können.

Eine klare Linie zum Schutz der Rechteinhaber ist wichtig. Leider gibt es keine “einfache” Lösung um die Begehren der verschiedenen beteiligten Parteien zu einen. So schade das für den einzelnen sein mag, der “mal eben den neuen Tokio Hotel-Hit in sein Fun-Video einbauen will, weil es so super passt”, es ist eben nicht (ohne entsprechende Vereinbarungen) mit den geltenden Gesetz vereinbar. Wenn derartige Rechtsverstöße stillschweigend toleriert werden, dann sinkt das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung was sich nachteilig für diejenigen auswirkt, die sich an die Gesetze halten.

via: Dr. Bahr´s Newsletter zum Thema Online-Recht

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