$0.70 Strafe statt $750 pro Song bei P2P-Tausch?
intern.de berichtet über die bisher in den USA gängige Praxis Tauschbörsen-Teilnehmer “weichzuklopfen”:
Wurde seine IP bei der Teilnahme an einem P2P-Tausch beobachtet, so wird der für diese IP zuständige Provider mit Hilfe einer bei Gericht beantragten “Subpoena” dazu gezwungen, die Daten seines Kunden an den potentiellen Kläger zu übergeben.
Im nächsten Schritt folgt dann keineswegs die Klage gegen diesen Piraten. Vielmehr setzt sich in aller Regel eine Schlichtungsstelle der Industrie mit ihm in Verbindung und bietet einen teuren Vergleich an: Gegen Zahlung mehrerer tausend Dollar verzichtet die Musikindustrie auf ein Verfahren.
und weiter über die Entscheidung (englisch) eines US-Bezirksgerichts:
Doch die jetzt angekündigte Prüfung der Rechtsgrundlage könnte das ändern. Denn dem Richter erscheinen die 750 Dollar selbst im Vergleich zu den theoretisch möglichen 150.000 Dollar noch viel zu hoch. Der “messbare” Schaden in Form eines Gewinnausfalls pro Werk beträgt gerade 0,70 Dollar. Die Forderung der Kläger ist damit tausendmal höher - und möglicherweise rechtswidrig.
Ein Schelm ist, wer glaubt, dass die RIAA bisher mit der Angst der (illegal) Tauschenden die schnelle Markden schnellen Dollar machen wollte…
